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Hinweise für Vereine zur "Doppelten Spielberechtigung"

Der Bundesrat des DTTB hat Änderungen der Wettspielordnung (WO Abschnitt B) beschlossen, wonach eine Spielberechtigung für einen deutschen Verein erlaubt ist, selbst wenn die Person gleichzeitig an einem oder mehreren Spielbetrieben im Ausland teilnimmt.

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Sonderregelungen gibt es nur für Spielberechtigte der Bundesligen, die bei einem Einsatz im Ausland außerhalb der „erlaubten Zeiten“ zwar die Spielberechtigung behalten, aber die Einsatzberechtigung in den Bundesligen verlieren.

Wegen dieser "Öffnung" hat sich zwangsläufig auch das Antragsverfahren für Spielberechtigungen in einigen Punkten geändert. Nähere Informationen sind dem PDF-Dokument "Hinweise zur Doppelten Spielberechtigung" zu entnehmen. Für Rückfragen steht Ihnen auch die TTVN-Geschäftsstelle zur Verfügung.

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