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Gute Nachricht für Vereine: Bis zu vier Veranstaltungen pro Jahr GEMA-frei

Das Land Niedersachsen und die GEMA haben zu Gunsten niedersächsischer Vereine und Organisationen einen Pauschalvertrag geschlossen. Zukünftig werden die GEMA-Gebühren für jährlich bis zu vier Veranstaltungen mit Musik übernommen. Das Angebot gilt ab 01.11.24 für in Niedersachsen ansässige gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Vereine oder Organisationen.

| TTVN

©Innenministerium Niedersachsen

Im Rahmen dieses Vertrages erlaubt die GEMA Vereinen und Organisationen die Wiedergabe von Liedern des GEMA-Repertoires über Tonträger oder Live-Musik – die Kosten dafür übernimmt das Land.
 
Voraussetzungen sind unter anderem, dass für die jeweilige Veranstaltung keine Eintrittsgelder verlangt werden und die Veranstalter im Anschluss die gespielten Lieder der GEMA online melden.

Die Antragstellung ist ab 01.11.2024 hier möglich

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