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Antrag beim Bundestag im November: Erneut kein Reservespieler-Status im Dezember

Weil rund zwei Drittel der DTTB-Mitgliedsverbände in der vergangenen Saison einmal mehr pandemiebedingt die Spielzeit abgebrochen bzw. eine Einfachrunde absolviert haben, wird der Ausschuss für Leistungssport (ALSP) des DTTB beim Bundestag im November einen Antrag auf eine erneute Ausnahmegenehmigung beim Reservespieler-Status stellen.

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Wenn der Antrag vom Bundestag beschlossen werden sollte, werden auch in diesem Dezember die ersten beiden Absätze der WO H 1.3.1 nicht zur Anwendung kommen. Das bedeutet, alle Spielerinnen und Spieler, die zu Beginn der Hinrunde „Stammspieler“ waren, bleiben es auch zur Rückrunde 2022/23 (unabhängig von der Anzahl der Einsätze in der Hinrunde).

Im Jahr 2021 hatte der Bundestag diese Ausnahmegenehmigung für eine Erteilung des Reservevermerks im Dezember 2021 und der Bundesrat 2022 für eine Erteilung des Reservevermerks im Juni 2022 einstimmig befürwortet. „Da die entsprechenden Ausnahmegenehmigungen beim Bundestag 2021 bzw. Bundesrat 2022 einstimmig angenommen wurden, kann man mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit davon ausgehen, dass der Antrag erneut angenommen wird“, sagt Werner Almesberger, Ressortleiter des Co-Antragstellers Ressort Wettspielordnung.

In der Wettspielordnung ist festgelegt, dass die Anzahl der Stammspieler einer Mannschaft mindestens der in der WO festgelegten Sollstärke entsprechen muss. In einer „normalen“ Halbserie muss jeder Stammspieler bei Damen und Herren mindestens drei Punktspiele im Einzel bestreiten, um auch in der folgenden Halbserie weiter als Stammspieler gemeldet werden zu können. Eine Ausnahme besteht für Spielerinnen und Spieler, die in der der Halbserie mit den Mindereinsätzen unmittelbar vorangegangenen Halbserie im selben Verein an mindestens drei Punktspielen in dieser Mannschaftsmeldung im Einzel teilgenommen haben. Reservespieler tragen nicht zur Sollstärke einer Mannschaft bei. Der Antrag des ALSP soll die Vereine vor Personalengpässen und den damit verbundenen Strafen bewahren.

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