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Die Wettkampfordnung des DTTB bzw. TTVN ist umfangreich und nicht immer ganz einfach zu verstehen, wenn man nicht regelmäßig in die Thematik eintaucht. Obwohl mittlerweile jeder Verein einen sogenannten "WO-Coach" in seinen Reihen haben sollte, gibt es deshalb verständlicherweise auch immer mal wieder Fragen zum regelkonformen Ablauf eines Wettkampfes.

In unserer laufend erweiterten Regelecke haben wir die Fragen zur Wettkampfordnung zusammengestellt, die uns oft bzw. immer mal wieder gestellt werden und die (leider) in vielen Sporthallen noch nicht korrekt abgehandelt werden.

Auf Kreisebene muss der Spielbericht spätestens 24 Stunden nach dem offiziellen Spielbeginn in click-TT erfasst werden.

Oberhalb der Kreisebene (also auf Bezirk- und Landesebene) muss zusätzlich spätestens sechs Stunden nach dem offiziellen Spielbeginn das reine Endergebnis in click-TT erfasst werden.

Nein. Wenn der Sperrvermerk (SPV) nach den zur Rückrunde gültigen QTTR-Werten nicht mehr ausgesprochen werden muss, dann wird er entfernt. Allerdings kann ein Spieler, der in der der Hinrdunde einen Sperrvermerk hatte, der zur Rückrunde entfernt wird, in selbiger nicht in eine höhere Mannschaft gemeldet werden.

Beispiel:

Hinrunde:Rückrunde:

1.1 Spieler A - TTR 1500
1.2 Spieler B - TTR 1490
1.3 Spieler C - TTR 1480
1.4 Spieler D - TTR 1450

2.1 Spieler E - TTR 1590 (SPV)
2.2 Spieler F - TTR 1540 (SPV)
2.3 Spieler G - TTR 1400
2.4 Spieler H - TTR 1350

1.1 Spieler A - TTR 1500
1.2 Spieler B - TTR 1490
1.3 Spieler C - TTR 1480
1.4 Spieler D - TTR 1480

2.1 Spieler E - TTR 1540 (SPV)
2.2 Spieler F - TTR 1520 
2.3 Spieler G - TTR 1400
2.4 Spieler H - TTR 1350

Nein, ein Spieler darf nicht zeitgleich in mehreren Mannschaften aktiv sein. Ausschlaggebend für den parallelen Einsatz sind die Anfangs- und Endzeit der jeweiligen Mannschaftskämpfe.

Beispiel:
Spieler A spielt in der 1. Jugendmannschaft seines Vereins im Punktspiel, das um 15 Uhr in der heimischen Sporthalle begonnen hat. Um 17 Uhr beginnt in der Halle das Spiel der 1. Herrenmannschaft, bei dem Spieler A Ersatz spielen soll. Spieler A beendet sein letztes Spiel um 16:40 Uhr und spielt im Anschluss wie erhofft im Spiel der Herrenmannschaft mit. Das Spiel der Jugendmannschaft geht indes um 17:02 Uhr zu Ende.
Die beiden Begegnungen haben sich also um zwei Minuten überschnitten, der Spieler A war demnach regelwidrig gleichzeitig in zwei Mannschaften im Einsatz (auch wenn er nicht selbst zeitgleich am Tisch gespielt hat). Spieler A war hier also nicht in der Herrenmannschaft einsatzberechtigt, das Spiel wird gegen die Mannschaft gewertet.

Den Punkt bekommt der Rückschläger, der den Ball eigentlich als nächstes hätte schlagen müssen.

Grundsätzlich zählen die Netzpfosten sowie die Netzklemmen zum Netz. Wenn der Ball also nach dem korrekten Schlag über das Netz fliegt, danach auf der Netzhalterung aufkommt und von dort ins Aus springt, dann ist dies ein Fehler (weil der Ball nämlich nicht im Anschluss noch auf der Tischoberfläche aufgekommen ist).

Es gibt dadurch einige kuriose, aber eben regelkonforme Beispiele von Schlägen, die durch die Netzhalterung im Spiel entstehen können:

  • der Ball kommt nach dem Schlagen zuerst unten auf die Netzklemme und springt von dort aus hoch über das Netz und auf die Tischoberfläche des Gegners
  • der Ball fällt nach dem Schlagen als Netzroller auf die Netzklemme der Gegnerseite und rollt danach auf die Tischoberfläche des Gegners

Ja, es ist seit einiger Zeit wirklich erlaubt, wenn der Ball beim Schlagen in einem Bewegungsablauf unabsichtlich (!) mehrfach getroffen wird.

So unglücklich diese Situation auch sein mag - die Gastmannschaft bzw. der Spielleiter braucht in diesem Fall einer Spielverlegung bzw. -absetzung nicht zustimmen. In der Wettkampfordnung heißt es dazu: "Das Fehlen einer geeigneten Austragungsstätte ist kein Grund für eine Spielabsetzung."

Die Heimmannschaft muss sich also in diesem Fall zeitnah um eine andere Sporthalle/Austragungsstätte kümmern, die innerhalb eines Umkreises von 30 km zur ursprünglich angesetzten Sporthalle liegt.

Übrigens: Wenn eine Sporthalle theoretisch für ein Punktspiel zur Verfügung steht, darf der Heimverein diese Austragungsstätte nicht beliebig ändern. Es ist allerdings möglich, dass der Heimverein das Punktspiel in eine andere Sporthalle, die er vor Beginn einer Saison in click-TT als offizielle Austragungsstätte hinterlegt hat, oder in eine andere beliebige Sporthalle, die in einem Umkreis von 10 km liegt, verlegt.

Beispiel: TSV Rhüden - TV Jahn Dörnten
Rhüden bekommt am Tag des Punktspiels von der Stadt die Information, dass die Sporthalle in Rhüden aufgrund verstopfter Abwasserleitungen nicht genutzt werden kann. Da Rhüden selbst keine andere Sporthalle zur Verfügung hat, muss kurzfristig Ersatz gefunden werden. Glücklicherweise erklärt sich der TSV Mechtshausen bereit, seine Halle für das Spiel zu nutzen. Die Entfernung der beiden Sporthallen (Rhüden - Mechtshausen) beträgt knapp 2 km, sodass die Änderung der Spielstätte hier ohne Probleme möglich ist.

Ja, WES dürfen sowohl in der Mannschaft, in der sie gemeldet sind, spielen, als auch in höheren Mannschaften (unterhalb der Verbandsliga).

Laut Wettkampfordnung muss zur Anfangszeit der erste Ballwechsel des ersten Matches des Punktspiels gespielt werden.

Die Begrüßung muss also in diesem Beispiel ein paar Minuten vor 20 Uhr stattfinden, sodass sich die Spieler der ersten Paarungen danach auch noch (max. zwei Minuten lang) einspielen können.

Nein. Sobald ein Spieler die Tischoberfläche mit der freien Hand (das ist die Hand, in der der Schläger nicht gehalten wird) berührt, ist dies als Fehler zu werten. Alle anderen Körperteilen und Dinge, die der Spieler bei oder an sich trägt (z. B. Trikot, Schläger) dürfen hingegen die Tischoberfläche berühren.

Nein. Solange der Ball im Spiel ist (also während des Ballwechsels) darf der Tisch nicht verrückt oder an ihm gewackelt werden. Es ist dabei unerheblich, ob das Verrücken absichtlich oder unabsichtlich geschieht.

Theoretisch darf ein offizielles Punkt- bzw. Pokalspiel an jedem Tag des Jahres stattfinden (natürlich nur soweit es im Rahmen einer Halbserie bzw. Saison möglich ist), außer am Karfreitag. Andere Feiertage wie Heiligabend, Weihnachten, Silvester oder Ostern sind also grundsätzlich für Punktspiele freigegeben.

Nein. Krankheit, Verletzung, berufliche Gründe usw. sind keine Verlegungsgründe. Die gegnerische Mannschaft muss einer Spielverlegung also nicht zustimmen.

Im TTVN gibt es darüber hinaus einige wenige offizielle Verlegungsgründe (i. d. R. Teilnahme an Landesindividualmeisterschaften), die auf Antrag dazu führen, dass ein Spiel verlegt werden muss.

Grundsätzlich fällt gemäß der Gebührenordnung des TTKV Goslar e. V. bei Spielverlegungen im Damen- und Herrenbereich auf Kreisebene ein Ordnungsgeld i. H. v. 10 Euro an.

Verlegungen sind auf Kreisebene für die unterste Mannschaft eines Vereins von diesem Ordnungsgeld befreit. Bei Spielverlegungen im Nachwuchsbereich fällt ebenfalls kein Ordnungsgeld an.

Es kann passieren, dass eine Mannschaft aufgrund von Verletzungen, Krankheit etc. nicht zu einem Punktspiel antreten kann. Dieses sogenannte Nichtantreten hat mehrere Dinge zur Folge:

  • Bei Nichtantreten wird ein Ordnungsgeld fällig, das bei uns auf Kreisebene bei 50 EUR (Erwachsenen-Mannschaft) bzw. 10 EUR (Jugend-Mannschaft) liegt.
  • Insgesamt darf eine Mannschaft pro Saison zwei Mal nicht antreten, beim dritten Mal wird sie zwangsweise gestrichen bzw. zurückgezogen.
  • Tritt eine Mannschaft in der Hinrunde auswärts nicht an, so hat die Heimmannschaft in der Rückrunde erneut Heimrecht.
  • Tritt eine Mannschaft in der Rückrunde auswärts nicht an, so hat die Heimmannschaft das Recht, sich die Fahrtkosten zum Hinrundenspiel nach Antrag von dieser Mannschaft erstatten zu lassen.

Der Fairness halber sollte ein Nichtantreten immer der gegnerischen Mannschaft sowie dem Spielleiter vor Spielbeginn mitgeteilt werden.

Übrigens: Damit eine Mannschaft zu einem Punktspiel antreten kann, müssen immer min. so viele Spieler mitwirken, dass die Mannschaft theoretisch das Spiel gewinnen könnte (bei einer 6-er-Mannschaft also min. vier Spieler, bei einer 4-er-Mannschaft min. drei Spieler, bei einer 3-er-Mannschaft im Braunschweiger System min. zwei Spieler).

Die Mindesttemperatur für Wettkämpfe in einer Sporthalle beträgt 15 °C.

Um es kurz und knackig auf den Punkt zu bringen: Generell kann jede der beiden Mannschaften Ersatz aus jeweils einer oder mehreren unteren Mannschaft nehmen.

Beispiel: Team I - Team II

Aufstellung Team I
1.1
1.2
2.2
3.2

Aufstellung Team II
2.1
2.3
3.1

3.3

Vereinsinterne Spiele müssen spätestens am Sonntag, der 28 Tage nach dem Sonntag des ersten offiziellen Punktspielwochenendes einer Serie liegt, stattfinden. Wird das Spiel nach Ablauf dieser Frist ausgetragen, wird es gegen beide Mannschaften gewertet (auch wenn der Spielleiter den nicht zulässigen Spieltermin bei der Spielplanbesprechung genehmigt hat). Die Regelung gilt natürlich auch dann, wenn noch mehr als zwei Mannschaften eines Vereins in einer Liga sind. Ausnahmen von dieser Regelung gibt es lediglich bei Doppelrunden.

Beispiel:
Der offizielle erste Spieltag einer Serie ist Samstag, der 3. September. Das vereinsinterne Spiel muss dann spätestens am Sonntag, den 2. Oktober, stattfinden.

Ja, das ist grundsätzlich erlaubt. Allerdings darf kein Spieler in mehreren Punktspielen zeitgleich eingesetzt werden. Die zeitgleich stattfindenden Punktspiele der Mannschaft müssten also in diesem Fall jeweils mit anderen (Ersatz-) Spielern bestritten werden.