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Durch die 2007 eingeführte Ehrenamtspauschale wird Vereinen gemäß § 3 Nr. 26a EStG ermöglicht, pauschale Zahlungen an ehrenamtliche Vorstandsmitglieder bis zu 500,- Euro jährlich (oder monatlich 41,66 monatlich) zu zahlen. Da es sich bei der Ehrenamtspauschale um eine Aufwandsentschädigung für die geleistete Tätigkeit im Verein handelt, ist eine Verankerung in der Satzung erforderlich, die es dem Verein gestattet, ehrenamtliche Vorstandstätigkeiten im Verein zu vergüten. Nähere Informationen rund im die Ehrenamtspauschale finden Sie hier.
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